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Zuweilen ist es doch besser, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen. Die Beauftragung eines Anwaltes ist jedoch kostenpflichtig. Wie teuer die anwaltliche Vertretung werden kann, ist den meisten jedoch nicht bekannt. Diese Unkenntnis schreckt dann möglicher Weise davon ab, den Anwalt aufzusuchen, obwohl seine Inanspruchnahme sinnvoll wäre. Im günstigsten Fall verfügt der Rechtsuchende über eine Rechtschutzversicherung. Sind die konkreten Rechtsprobleme vom Versicherungsvertrag umfasst, trägt - vorbehaltlich einer möglichen Selbstbeteiligung - die Rechtschutzversicherung die anfallenden Kosten.
Wir raten Ihnen abprüfen zu lassen, ob Ihnen der Anspruch zusteht, wie die Erfolgsaussichten einer Durchsetzung sind und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Im Ergebnis dieser Prüfung wissen Sie, ob sich weitere anwaltliche Hilfe lohnt und wie Ihr Problem zu lösen ist.
Lässt sich das Problem nicht mit einer Antwort klären, stehen wir Ihnen zu einer umfassenden individuellen Beratung zur Verfügung. Hierzu schlagen wir Ihnen eine Honorarvereinbarung vor, welche sich u. a. nach der Höhe des Streitwertes und dem Zeitaufwand richtet.
Ist die Erteilung des Mandates notwendig, werden die Kosten entweder auf gesetzlicher Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ermittelt, oder wir machen Ihnen ein Angebot für eine Honorarvereinbarung. Auf jeden Fall wissen Sie vor Erteilung des Mandates, welche Kosten auf Sie zukommen können.
* RSV = Rechtschutzversicherung
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